Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Occasio UG (haftungsbeschränkt)
OCCASIO UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend OCC genannt
§ 1 Präambel
OCC erbringt Dienstleistungen & Services für Privatpersonen sowie für Unternehmen, für Körperschaften des öffentlichen sowie für Körperschaften des privaten Rechts.
Die Serviceleistungen bestehen aus Interim Management, Sales & Marketing Aktivitäten und –Beratung, Training von Menschen (Gastronomie fachlich sowie Kommunikation, Körpersprache, Team Bildung und – Findung).
§ 2 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB sind Grundlage zwischen den Kunden und OCC und gelten für sämtliche Services und Leistungen, welche von OCC im Auftrage von Kunden für diese erbracht werden. Die AGB greifen mit Kontaktaufnahme eines Kunden mit OCC,sind öffentlich über die Internetseite www.occasio-online.de einsehbar und damit gültig auch ohne gesonderten Hinweis.
2. Abweichende Bedingungen sind möglich und werden je Kundenauftrag nur wirksam, sofern diese von OCC schriftlich per Auftragsbestätigung oder per Dienstleistungsvertrag dokumentiert sind. Mündliche Nebenabreden sind und werden nicht getroffen.
3. Änderungen der AGB werden den Kunden 14 Tage vor deren Geltungsbeginn zur Kenntnis bringen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, wird die Annahme durch den Kunden angenommen.
4. Ein auf diesen AGB basierender Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Auftrags durch OCC zustande. Auch eine Emailbestätigung gilt als schriftliche Bestätigung. OCC behält sich die Ablehnung von Aufträgen vor. OCC behält sich das Recht vor, Aufträge auch zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere wenn sich im Verlauf einer Tätigkeit Hindernisse und/oder Gefahren in Bezug auf die Durchführbarkeit ergeben, abzulehnen.
5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Regelungen werden durch wirksame Regelung ersetzt, die dem durch die Vertragspartner gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
6. Für alle Streitigkeiten aus einem Auftrags- und Vertragsverhältnis gilt, wenn der Kunde eine Privatperson, ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Gerichtsstand Traunstein. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung im Ausland oder nicht bekannt sind.
§ 3 Kundendaten / Eigentum
1. Vor oder im Zuge der Durchführung des jeweiligen Auftrags ist es erforderlich, dass der Kunde seine persönlichen Daten an OCC übermittelt und alle - für die Abwicklung erforderlichen - Informationen, Papiere, Vollmachten und Ermächtigungen erteilt. Darin beinhaltet sind auch je nach Auftrag die Übergabe von Schlüsseln, Zugangs- Chipkarten oder anderen Daten und Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen von Daten unverzüglich gegenüber OCC anzuzeigen. Alle vorgenannten Übergaben und Vereinbarungen müssen schriftlich gemacht werden.
2. OCC verpflichtet sich, alle übergebenen Unterlagen, wie Vollmachten, Schlüssel usw. vertraulich, sicher vor Dritten und mit größter Sorgfalt aufzubewahren, nur im Kundensinne zu nutzen und nach Ende des Auftrages zurückzugeben.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter von OCC vor der Aufnahme der Tätigkeit in sein Eigentum / das Anwesen / die Firma entsprechend einzuweisen und auf Besonderheiten und Gefahren im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung und/oder im Zusammenhang mit den Kundenpersonen hinzuweisen.
4. OCC verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung von für die jeweiligen Aufträge notwendigen Zwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. OCC wird die persönlichen Begebenheiten seiner Kunden mit größter Diskretion behandeln und seine entsprechend verpflichten.
5. Der Kunde sichert die Straßenverkehrsfähigkeit, eine auch für unsere Mitarbeiter geltende Haft- und Vollkasko-versicherung (mit einem Selbstbehalt von maximal 1.000,00 €) sowie die Verfügungsberechtigung seines KFZ zu, sofern dieses an OCC zur Auftragserfüllung übergeben wird. Für sämtliche durch das Nichtvorliegen der im vorstehenden Satz genannten Voraussetzungen entstehenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet der Kunde persönlich und stellt OCC von der Haftung frei. Vom Kunden benannte Mitfahrende sind durch den Kunden über die Geltung dieser AGB zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Unsere Haftung für Sachschäden am KFZ ist generell auf den Selbsthalt begrenzt.
§ 4 Drittanbieter
1. Bei bestimmten Services besteht die Leistung von OCC darin, Bestellungen oder Buchungen oder Einkäufe ( z. B. Besorgungen, Mietwagenreservierung, Bestellung von Eintrittskarten etc. ) im Namen und auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.
In diesen Fällen besteht eine Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Alle von OCC vermittelten Leistungen unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde haftet persönlich für sämtliche hierdurch entstehenden Kosten – auch bei etwaiger Stornierung und/oder Nichtinanspruchnahme.
2. OCC übernimmt keine Gewähr und Garantie für die Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtzeitige Bereitstellung und Aktualität der Leistung eines Drittanbieters. OCC übernimmt außerdem keine Haftung für Verluste und Schäden, die Vertragsbeziehung mit dem Drittanbieter betreffen.
3. OCC haftet nicht für Einsätze von Mitarbeitern als Subunternehmer oder Drittanbieter, es gelten auch hier in erster Linie die Haftungsmodalitäten des Drittanbieters.
§ 5 Vergütung und Stornierung
1. Alle Angebote von OCC sind freibleibend. Die Leistungen unterliegen der jeweils individuell in der Auftragsbestätigung genannten teils individuellen Preise und Daten.
2. Bei Buchung/Bestellung/Auftragsvergabe einer Dienstleistung von oder durch OCC wird eine Anzahlung der voraussichtlichen Dienstleistungskosten lt. Auftragsbestätigung und mit Zustellung dieser von mindestens 50% fällig. Erst mit geleistetem Anzahlungseingang vom Kunden an OCC wird ein angenommener Auftrag (reservierter Termin) rechtsgültig. Anzahlungen sind bis spätestens zwei Werktage vor dem Arbeitsbeginn zu entrichten.
3. Entstehende Fremdkosten für OCC, die in Verbindung mit einer Auftragserfüllung anfallen, müssen vor der kostenauslösenden Leistung vom Kunden als Vorschuss erbracht werden. Von OCC bezahlte oder gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von OCC.
4. OCC wird dem Kunden in der Regel nach Abschluss eines OCC – Einsatzes, spätestens jedoch monatlich bzw. zu einem Monatsende eine schriftliche Abrechnung der erbrachten Leistungen und Vorschüsse übersenden.
5. Über die vereinbarten Honorare ist vom Kunden gegenüber den OCC Mitarbeitern Stillschweigen zu bewahren.
6. Sollte der Kunde mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist OCC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Kosten für Lastschriftrückgaben sind vom Kunden zu erstatten.
7. Sollte ein Kunde vereinbarte Termine nicht einhalten oder vom Auftrag zurück treten wollen, so ist OCC berechtigt, eine entsprechende Entschädigung gemäß der nachfolgenden Aufstellung zu berechnen bzw. mit Vorschüssen zu verrechnen.
8. Stornogebühren:
- Bei Storno der bestellten OCC-Dienstleistungen bis 14 Tage vor Termin kostenfrei.
- Bei Storno der bestellten OCC - Dienstleistungen bis 7 Tage vor Termin 25% der in der Auftragsbestätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
- Bei Storno der bestellten OCC - Dienstleistungen bis 72 Stunden vor Termin 50% der in der Auftragsbestätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
- Bei Storno der bestellten OCC -Dienstleistungen bis 24 Stunden vor Termin 80% der in der Auftragsbestätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
Für bereits gebuchte Tickets zur Anreise an den Einsatzort, welche nicht oder nur teilweise storniert werden können, trägt der Kunden die gesamten Kosten. Rückvergütungen von Dritten an BFS für stornierte Tickets etc. werden an den Kunden abzüglich einer vertretbaren Bearbeitungsgebühr vergütet.
9. Zahlungen zum Ausgleich von Rechnungen sind jeweils direkt an die Bankverbindung von OCC zu zahlen oder in bar an einen vorab schriftlich von der Geschäftsleitung autorisierten Mitarbeiter zu leisten.
10. OCC Rechnungsstellungen sind grundsätzlich sofort bis in 10 Tagen fällig.
§ 6 Haftung
Neben den vorgenannten Regelungen zur Haftung gilt Folgendes:
1. OCC verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und soweit definierbar nach branchenüblichen Grundsätzen zu erledigen und hierfür geeignete Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen. Bei abgegebenen Empfehlungen richtet sich OCC auch nach Informationen des jeweiligen Anbieters und Beurteilungen Dritter. Hierfür kann keine Garantie oder Gewähr übernommen werden. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben durch eigene Anschauung zu überprüfen.
2. In Fällen von notwendigen Akkreditierungsverfahren zur Durchführung der Services gilt, dass OCC keine Aufträge annehmen wird, wenn zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. des Auftrages Wiederstände oder die Unmöglichkeit für eine Akkreditierung von Mitarbeitern von OCC bekannt sind. Sollte der Auftraggeber auf Grund nicht akkreditierbarer Mitarbeiter von OCC vom Auftrag zurücktreten wollen, so gilt einerseits §5 der AGB's von OCC aber vorab die Akzeptanz des Kunden automatisch, dass OCC einen Ersatzmitarbeiter mit Akkreditierfähigkeit stellen kann.
3. Für die durch OCC zu verantwortenden Schäden am Eigentum und Vermögen des Kunden haftet OCC im Rahmen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, generell aber nur bei Nachweis einer Schuld oder Mitschuld bzw. im Falle des Vorsatzes und / oder bei grober Fahrlässigkeit.
3.1. Bei Einsätzen von Mitarbeitern als Subunternehmer gelten deren Haftungsmodalitäten in erster Linie.
4. Bei Ausfall von vereinbarten OCC Leistungen zu einem festen Termin oder zu einem vereinbarten Zeitraum haftet OCC nur für nachweisbar entstandene materielle Schäden, bis zu einer maximalen Höhe von € 1.000, soweit kein Personalersatz gestellt werden kann, wozu OCC jederzeit ermächtigt ist.
5. Bei Ausfall von vereinbarten BFS - Leistungen durch "höhere Gewalt", so z. B.: Wetter- oder Umweltbedingungen und/oder Transport- bzw. Reisemittelversagen, kurzfristig entstandener Krankheit, Unfall etc., ist eine Haftung generell ausgeschlossen.
6. Für durch falsche, unvollständige, ungenaue, ausbleibende oder verspätete Angaben/Mitarbeit des Kunden entstehende Schäden übernimmt OCC keine Haftung.
7. Der Kunde ist verpflichtet, sein Eigentum sofort nach Übergabe durch OCC oder eines bevollmächtigten auf Schäden und Vollzähligkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.
8. Kommt es auf Grund von Gründen, die OCC nicht zu verantworten hat, zum Überschreiten kurzfristiger Terminveränderung von Liefer- oder Leistungsfristen, berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder OCC für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.